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Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen (z.B. Miet-, Kauf- und Werkverträgen) sowie der Zwangsvollstreckung festgestellter Forderungen, der Erstellung, Überprüfung und Bearbeitung von Verträgen. Natürlich prüfen wir auch gegen Sie gerichtete Forderungen und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.